Donnerstag, 6. Mai 2010

Ein Grund mehr, aus der Kirche auszutreten.


Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat gestern entschieden, dass ein alleiniger Austritt aus der Kirche, in ihrer Eigenschaft als steuererhebende Körperschaft nicht möglich ist. Wer also durch seine persönliche kleine Steuerreform seinen privaten Konsum ankurbeln will und damit zu einer Belebung der Wirtschaft seines Vertrauens beitragen will, muss zugleich auch aus der Glaubensgemeinschaft austreten. Dies dürfte wiederum dank der unfassbaren Mixas und Williamsons sowie dem unfehlbaren Ratzinger heute leichter fallen als je zuvor. Also Steuer gespart und Gewissen gereinigt.

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