Sonntag, 21. März 2010
Ostern fällt aus!!
Gestern mittag hat sich der gesetzliche Osterhase vor den Toren Erfurts (Thüringen?) vor einen Jaghund geworfen. Grund der verzweifelten Tat: Der Ostersonntag ist in 15 von 16 Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag. Mit diesem Hinweis hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine Klage von Legehasen einer Großeierei in Niedersachsen abgewiesen. Sie hatten mehrere Jahre für ihre Arbeit am Ostersonntag von ihrem Arbeitgeber den im Manteltarifvertrag vereinbarten Feiertagszuschlag von 175 Prozent erhalten; 2007 stand dann nur noch der niedrigere Sonntagszuschlag (75 Prozent) auf dem Lohnzettel. Dagegen zogen sie vor Gericht. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mitteilte, hat in Deutschland nur Brandenburg Oster- und Pfingstsonntag zu gesetzlichen Feiertagen erklärt. Die Kläger vertraten die Meinung, Oster- und Pfingstsonntag seien in der christlichen Welt Feiertage. Der Arbeitgeberversand reagierte auf die Reaktion des Osterhasen auf bestürzende Weise gelassen: "Was bildet sich die ungelernte Kraft ein, will nur weil ständig Ostern ist, wieder über drei Euro die Stunde, wir können auch in Bangladesh produzieren, die glauben nicht mal an den Weihnachtsmann."
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