Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Kauf von Daten-CDs, die Informationen über Steuerhinterzieher enthalten, nun unter Strafe stellen. "Ich unterstütze meinen hessischen Kollegen Jörg-Uwe Hahn, der eine Gesetzesinitiative gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen will. Er plädiert für eine Strafbarkeit des Ankaufs und Erwerbs illegal erhobener Daten", sagte die FDP-Politikerin.
Hehlerei klingt ja auch wirklich fies und sollte in der Tat verboten sein, wenn es das nicht schon ist. Schauen wir doch mal eben ins Gesetz: Unter § 259 StGB „Hehlerei“ findet sich: „Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das Problemchen, dass Frau L.-S. sieht, ist dass Daten keine Sachen sind und damit auch keine Sachen, „die ein anderer gestohlen hat.“ Frau Justizministerin übersieht – oder sollen wir sagen: übergeht – aber einen viel wesentlicheren Aspekt: Hehlerei setzt Bereicherungsabsicht voraus. Der Ankäufer – also die Steuerverwaltung – müsste sich also bereichern, in dem es die hinterzogenen Steuern beitreibt. Um das zu verstehen, muss man schon der Partei der liberalen Steuerhinterzieher angehören oder um Frau Leutheusser-Schnarrenberger wörtlich zu zitieren: Der Ankauf von Steuer-CDs bewegt sich in einem "hochproblematischen Graubereich", nicht nur aus ethisch-moralischer (???) sondern auch aus juristischer Perspektive. Die Rechtslage ist da für mich auch nicht immer einleuchtend." Aber das, liebe Justizministerin, liegt nicht an der Rechtslage ….
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen