Menschen mit Behinderungen, die keinen eigenen Haushalt führen, sollen künftig nur noch 80 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes bekommen. Das sind 291 Euro. Statt fünf Euro mehr als bisher wie andere erwachsene Hartz-IV-Bezieher bekämen Behinderte dem Gesetzentwurf zufolge künftig 68 Euro weniger.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen. Sie trat damit der Vermutung entgegen, dass mit der Neuregelung Typen wie Finanzminister Schäuble getroffen werden sollte. Dieser erhalte weiter seinen vollen Satz.
(Abb.: Ministerin Uschi erklärt dem kleinen Robin, dass seine Behinderung dem Finanz-Onkel und Rolli-Kollegen Wolfgang jedes Jahr 816 € spart.)
Während Sozialrechtsexperten und Behindertenverbände scharf gegen die Regelung protestierten, verteidigte das Arbeitsministerium die Pläne: „Schon das verfassungsmäßige Abstandsgebot zwischen wertem und unwertem Leben erfordere diese finanzielle Spreizung.“ Mit Blick auf die jüngst proklamierte Vollbeschäftigung im Land, meinte ein Ministeriumssprecher: “Wie schon bei den Arbeitslosen geht es bei Hartz 4 auch darum Anreize zu schaffen, aus seiner Behinderung heraus zu kommen.“
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