Donnerstag, 15. Dezember 2011

Die Arbeitsgruppe CDU/CSU-Fraktion hat vorgeschalgen, Zeitarbeitsunternehmen Nachzahlungen von Sozialbeiträgen zu erlassen. Hierzu waren sie verdonnert worden, weil das Bundesarbeitsgericht die sogenannte Christliche Gewerkschaft der Zeitarbeiter (CGZP), für  tarifunfähig erklärt hatte. Diese von der Unternehmensseite gesteuerte sogenannte Gewerkschaft hatte allein das Ziel, Tarife weit unterhalb aller Mindestlöhne zu vereinbaren. Aus dem Urteil des Gerichts folgt auch, dass die Arbeitgeber auch höhere Sozialbeiträge zu zahlen hätten. Bislang hat die Rentenversicherung 130 Firmen aufgefordert, Sozialbeiträge nachzuzahlen.
[Ohne Vertrauensschutz droht dieser Facharbeiter in ein anderes Land auszuwandern, wo er den Respekt erhält, den er verdient: Uwe, 41 Jahre]

Die CDU/CSU fordert nun in einem Papier, "Vertrauensschutz" für alle Firmen, die CGZP-Tarife angewendet haben. Die Forderung zielt darauf ab, dass Sozialbeiträge nicht mehr rückwirkend nachgefordert werden können. Richtig: Vertrauensschutz muss sein. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Steuersündern, wie jenen die ihr Geld in der Schweiz gehortet haben und nun vor dem Finanzamt und der Justiz geschützt werden. Oder wie der NPD-V-Mann, der sich jederzeit auf den Verfassungsschutz berufen darf.  Aber dann möge der Gesetzgeber auch so konsequent sein, dass der von der Polizei geschnappte Bankräuber seine Beute behalten darf, weil auch er darauf vertrauen durfte, dass man ihn nicht erwischt. Ein Mangel an talentierten Räubern wäre die fatale Folge!

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