Nur auf massiven und wiederholten Druck des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs
hat der Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes gegen
überlange Verfahren beschlossen, dem der Bundesrat am Freitag zustimmte.Wenn künftig Prozesse mal wieder über mehrere Jahrzehnte dauern und dem Bürger
ein
wirksamer Rechtsschutz verweigert wird, kann der Betroffene eine Entschädigung .... nun ... ja ... einklagen. Wenn er darauf tatsächlich Lust verspürt, lockt eine Entschädigungssumme von sageundschreibe 1200 Euro für jedes Jahr Verzögerung. Da kommen bei vierzig Jahren locker 48.000 EURO bei rum! Der Kläger muss allerdings geltend machen, dass er unter der Untätigkeit der Gerichte körperlich und seelisch leidet. Bei gesundem Fatalismus oder normaler Resignation muss der Staat nicht zahlen. Zudem muss der Betroffene das Gericht auf die Verzögerung hinweisen, denn dieses kann sich ja nicht mehr an jede eingegangene Klage erinnern. Auch wenn die Justizverwaltung darlegen kann, dass ein Streit um die Genehmigung um die Wattzahl einer Außenbeleuchtung nunmal 12 Jahre dauern muss oder die Klage gegen die Schulbehörde bis zur ersten Midlifecrisis liegen bleiben muss, gibt´s nichts. Sonst wäre ja der Willkür der Bürger Tür und Tor geöffnet, gell.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen