Montag, 2. August 2010
Lehrer zufrieden: Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar
Gute Nachrichten für Lehrer und solche, die einen Teil ihrer Aufgaben "zuhause" verrichten. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer dürfen wieder steuerlich abgesetzt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 29. Juli hervor. Die Karlsruher Richter urteilten, dass die derzeitige Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. Der deutsche Gaststättenverband begrüßte diese Entscheidung.
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