Mittwoch, 21. November 2012

Bundesarbeitsgericht eröffnet Streikrecht von Kirchen-Mitarbeitern

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einem gestern veröffentlichten Urteil auch kirchlichen Mitarbeitern erstmals ein - eingeschränktes - Streikrecht eingeräumt. Zuvor konnten sich die Staatskirchen und ihre Unternehmen, wie Caritas, Rotes Kreuz und Diakonisches Werk,  darauf berufen, dass allein Gott, der Boss, etwas zu sagen hätte und wer aufmuckt damit rechnen muss, exkommuniziert oder ans Kreuz genagelt zu werden. Das Gericht urteilte nun, dass extrem miese Arbeitsbedingungen, wie uneingelöste Auferstehungsversprechen, pappige Hostien und saurer Messwein Anlass böten, eine Streikrecht auch von Küstern, Diakonen und Organisten zu rechtfertigen. Auch wenn Messdienern  der vom Pfarrer versprochene Schokoriegel als Gegenleistung für kleine sexuelle Gefälligkeiten vorenthalten bleibt, dürfen die jungen Mitarbeiter in den Streik treten. Jedenfalls wenn sie das Unrecht beweisen können. Zum Glück sieht der liebe Gott ja alles ...

Schlechtes Kantinenessen kann ein Streikrecht für Messdiener begründen, urteilte nun ein weltliches Gericht.


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