Dienstag, 4. Januar 2011

Gerichtsgebühren für Hartz-IV-Empfänger


Welche Folgen ein hemmungsloser Sektrausch und ein unsachgemäßer Knallkörpergebrauch in Kleinhirnnähe bewirken kann, demonstrierte gestern der Rechtsexperte die Brandenburger CDU, Danny Eichelbaum. Er fordert, dass Hartz-IV-Empfänger künftig 75 € für ihre Klage abdrücken sollen. Wovon, bleibt Eichelbaums Geheimnis. Grotesk ist die Schnapsidee aber schon deshalb, da ja über die Hälfte der Klagen erfolgreich ist, vor Gericht ein absoluter Spitzenwert. Und dann bekäme der Hartz-IV-Empfänger ja die Kohle zurück. Für den Staat wäre das zwar immer lukrativ, denn allein in Berlin gingen im vergangenen Jahr 35.000 solcher Klagen ein. Blieben noch eine satte Millionen, für die der Brandenburger Spitzen-Jurist, der seine Ausbildung in rechtsstaatlichen Top-Lagen wie Pretoria und dem Büro von Peter-Michael Diestel absolvierte, gewiß eine Verwendung fände. Dennoch verwundert es, dass die CDU nicht auf eine noch viel näher liegende Lösung gekommen ist. Würde man den klagenden Pöbel an die Verwaltungs- statt an die Sozialgerichte verweisen, würde man den vierfachen Betrag kassieren und die Sache bliebe zunächst fünf Jahre völlig unbearbeitet. That´s it, Danny!

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