Freitag, 24. September 2010

Kein Alk für Arbeitsscheue!

Eine von Verantwortungsgefühl, Gesundheitsbewusstsein, Weitsicht und Gerechtigkeitseifer geprägte politischer Debatte erquickt seit einigen Tagen Parlament und Auschüsse. Es geht darum dass vom bisherigen Hartz-IV Regelsatz von 359 Euro/Monat sind 11,58 Euro für Zigaretten, Zigarren etc. und 7,52 Euro für Bier, Wein, Schnaps vorgesehen sind.



CDU-Wirtschaftsexperte Andreas Lämmel zu BILD: „Alkohol und Tabak sind keine Lebensmittel, die ein Mensch wirklich braucht! Deshalb kann und darf es nicht sein, dass die Allgemeinheit für Sucht- und Genussmittel aufkommen soll.“



Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger: „Es kann und darf wirklich nicht die Aufgabe des Steuerzahlers sein, den Verzehr von Alkohol und Zigaretten zu finanzieren.“



CSU-Sozialexperte Max Straubinger: „Bei der Neuberechnung von Hartz IV geht es um den Grundbedarf, den ein Mensch zum Leben braucht. Da muss die Frage erlaubt sein, ob Alkohol und Tabak tatsächlich dazugehören.“


CSU-Genussmittelexperte Seehofer: "Ich denke schon!"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen