Montag, 15. April 2013

Bayerische Justizministerin Beate Merk zum NSU-Prozess

Aus der Rubrik "Politiker-im- O-Ton-weil-sich-jede-satirische-Verfremdung-verbietet" heute  Beate Merk (CSU) zur Frage der FAZ: Sollten die Bestimmungen im Gerichtsverfassungsgesetz zur Wahrung der Öffentlichkeit ergänzt werden?


http://www.augsburger-allgemeine.de/img/8350321-1995535667/topTeaser_justizministerin-dr.-beate-merk-zu-besuch-im-kreistierheim-weissenhorn-in-der-mitte-1.-vorsitzender-karl-konrad-dahinter-2.-vorsitzende-und-schatzmeisterin-christine-salzgeber.jpg
Abb: Beate (CSU), re.

"Ja. Schon, um den Gerichten in Zukunft solche Zwangslagen zu ersparen.
Ich habe natürlich Verständnis für die Diskussion. Es ist ja klar, dass dieser Prozess die Menschen nicht nur in Deutschland, sondern gerade auch in der Türkei zutiefst bewegt. Aber Sie müssen sich einmal vor Augen führen, was diese heftige Debatte für das Münchner Gericht bedeutet. ... Es ist aus seiner Sicht den Weg des geringsten Revisionsrisikos gegangen, damit sein Urteil am Ende vom Bundesgerichtshof nicht wegen eines Formfehlers in der Luft zerrissen wird. Das wäre ja auch das Allerschlimmste für die Opfer und ihre Angehörigen! Und jetzt wird das Gericht dafür in der ganzen Republik und auch darüber hinaus jeden Tag angeklagt. Ein immenser Druck, und das schon vor dem ersten Prozesstag !"

Sagen wir es mal so, Frau Ministerin: eine Justizministerin, die sich vor ihre Gerichte und mithin vor ihr Personal stellt, ist durchaus ehrenwert. Und dass es in diesem Prozess nicht nur um die armen gescholtenen Richter, sondern ein klitzekleines bisschen auch um die Familien der Opfer des Neonazi-Trios geht, ist ihnen auch nicht entgangen. Gut! Aber wäre es denkbar, dass diese armen Menschen das Allerallerschlimmste schon hinter sich haben? Und es für sie nicht das Allerallerschlimmste wäre, wenn der demnächst zu erwartende Freispruch des OLG für Ihre Namensvetterin durch den BGH aufgehoben würde ...

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