Samstag, 26. Januar 2013
Ex-Bundesanwalt von Radlern bedroht
Lange war es still um Kay Nehm, nun meldete sich der ehemalige Generalbundesanwalt in neuer Funktion und in alter Schärfe zurück. Der bald 72-jährige, dessen Erfahrungen im öffentlichen Straßenverkehr auf das in gepanzerten Limousinen Chauufiertwerden beruhen, darf sich nun Präsident des Verkehrsgerichtstags nennen. Wer den Äußerungen Nehms lauscht, mag erahnen welches wissenschaftliche Niveau dessen Arbeit hat: " Kaum ein Radler fährt mit vorgeschriebener Beleuchtung, kaum ein Radler kümmert sich um Fahrtrichtung oder um Ampeln. Unaufmerksame Kraftfahrer müssten bei Unfällen dann für den Schaden aufkommen."
Nehm, der schon als Bundesanwalt das Schüren von obskuren Ängsten perfektioniert hat, wusste auch zu berichten, dass 81 Prozent der Autofahrer sich am Steuer von Autos bedroht fühlen, wenn ihnen in der Dunkelheit Radfahrer ohne Licht begegnen. Da sieht man den eingeschüchterter SUV-Fahrer förmlich hintern Lenkrad zittern. "Die Misere wird nicht dadurch gemildert, dass uns die Lichtmuffel nach den Vorstellungen der Verkehrspolitik künftig unter dem Helm begegnen sollen".
Doch was so ein zünftiger Verkehrsgerichtstag ist, hat natürlich auch Lösungen parat: Kennzeichenpflicht und Helmpflicht für Radfahrer. Obgleich schon einige Automobilisten sich sorgen , dass die Lackschäden womöglich noch größer und teurer werden, wenn der Schädel des Radlers von einem harten Helm umgeben ist. Wo sonst eine dichte Lockenpracht den Kühler schützte und höchstens mal eine scharfkantige Brille Spuren hinterlässt, drohen nun richtige Dellen.
Auch ein anderes kontroverses Thema wurde von Kay Nehm abgehandelt: Die 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr erhielt nach umfangreichem Selbstversuch eine Absage. Nehm: "Ein absolutes Alkoholverbot am Steuer greift nicht. Dann fahre ich nur noch schlechter und treffe die Radler womöglich nicht."
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