Niemand weiß besser um die steuerliche Benachteiligung Haustier-haltender Singles als Hotel-Erbin P. Hilton. |
Und wer weder Hetero noch Homo, aber ein Haustier seinen Liebling nennt steht sicherlich auch irgendwo unter dem Schutz des Grundgesetzes. Der Tierschutzbund ist bestimmt dafür, denn das die vierbeinigen oder gefiederten Freunde keiner geregelten Arbeit nachgehen, darf ihnen doch nicht zum Nachteil gereichen. Alles klar oder haben wir haben wir jemanden vergessen. Ach, der ADAC meldet sich Wort. Ob man die KFZ-Steuer splitten könnte, wenn der Herr am Steuer sein Auto mehr liebt als sein Kind ... Na, da wollen wir doch nicht kleinlich sein, findet WUNST.
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