Dienstag, 12. April 2011

Klage des Bofrost-Gründers Josef Boquoi abgewiesen!


(Abb. Josef Boquoi)
Medien dürfen weiterhin Ranglisten der reichsten Menschen in Deutschland wie z.B. Josef Boquoi veröffentlichen. Das Landgericht München wies die Klage des Bofrost-Gründers Josef Boquoi ab. Der 950-fache Millionär Josef Boquoi war gegen die Preisgabe seines Namens (Josef Boquoi) und Vermögens (950 Millionen €) in einer Rangliste des „Manager Magazins“ vorgegangen. Es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die neunhundertfünfzig Millionen umfassten, urteilte das Gericht, selbst dann wenn sie - wie etwa Josef Boquoi - namentlich nicht genannt werden möchten.

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