Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte auf Anfrage, die neue Regelbedarfsstufe 3 gelte vor allem für Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen. Sie trat damit der Vermutung entgegen, dass mit der Neuregelung Typen wie Finanzminister Schäuble getroffen werden sollte. Dieser erhalte weiter seinen vollen Satz.

Während Sozialrechtsexperten und Behindertenverbände scharf gegen die Regelung protestierten, verteidigte das Arbeitsministerium die Pläne: „Schon das verfassungsmäßige Abstandsgebot zwischen wertem und unwertem Leben erfordere diese finanzielle Spreizung.“ Mit Blick auf die jüngst proklamierte Vollbeschäftigung im Land, meinte ein Ministeriumssprecher: “Wie schon bei den Arbeitslosen geht es bei Hartz 4 auch darum Anreize zu schaffen, aus seiner Behinderung heraus zu kommen.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen